Anwaltskanzlei Klaus Picker - Soest - Service

Aktuelle Gerichtsurteile

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Mit einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Gießen dem Eilantrag eines Einwohners des Wetteraukreises gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis statt.

    (VG Gießen, Beschluss vom 21.03.2024 - 9 L 280/24.GI)
  2. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in einem Eilverfahren die Sicherstellung eines Fahrzeugs nach einem gefährlichen Überholmanöver als rechtmäßig bestätigt.

    (VG Neustadt, Beschluss vom 18.03.2024 - 5 L 193/24.NW)
  3. Ein Anwohner war mit seinem Eilantrag gegen die vom Kreis Lippe erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines viergeschossigen Amazon-Logistikzentrums in der Stadt Horn-Bad Meinberg auch in zweiter Instanz erfolglos.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2024 - 2 B 674/23)
  4. Der Abbruch des Verfahrens zur Besetzung der Präsidentenstelle der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover durch das Präsidium der Hochschule war nach Auffassung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover rechtswidrig. Mit Beschluss vom 21. März 2024 verpflichtete das Gericht die Musikhochschule im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, das Auswahlverfahren für diese Stelle fortzusetzen.

    (VG Hannover, Beschluss vom 21.03.2024 - 2 B 5534/23)
  5. Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Jäger, der sich beim Zerlegen eines einige Tage zuvor geschossenen Hirsches verletzt, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann.

    (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2024 - L 3 U 62/23)
  6. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat die Klage gegen eine Gebührenerhebung für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG abgewiesen. Der Kläger ist im Besitz von Springmessern, die seit 2003 verbotene Waffen sind. Für diesen Altbesitz erteilte ihm das Bundeskriminalamt im Jahr 2004 eine widerrufliche, unbefristete Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG. Für die bisher erhobenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurde keine Gebühr erhoben.

    (VG Wiesbaden, Urteil vom 01.03.2024 - 6 K 273/23.WI)
  7. Die Erhebung von LKW-Maut war im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 jedenfalls rechtswidrig, soweit in die Berechnung der Mautsätze Kosten für die Verkehrspolizei eingestellt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zur Rückerstattung von Mautgebühren und zur Verzinsung des Erstattungsbetrags verpflichtet.

    (VG Köln, Urteil vom 20.03.2024 - 14 K 6556/20)
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